Seit etwa einer Woche liegt der Entwurf des sog. Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende vor. Was da im Wesentlichen geregelt wird, ist die für die nächste Zukunft geplante, sukzessive Umstellung auf Strommesssysteme, die auch im Bereich der kleineren Verbraucher nicht nur z.B. jährliche Verbrauchssummen, sondern Zeitreihendaten erfassen, die eine z.B. minutenscharfe Aufschlüsselung des Stromverbrauchs ermöglichen.
Zu unterscheiden sind hier die reinen Zählereinheiten, die „Smart Meter“, von einem übergeordneten Kommunikationssystem zwischen Versorger und Verbraucher – das „Smart Metering System“, in welches diese eingebunden sind. Erst letzteres ermöglicht die schon seit längerer Zeit beschworenen und schlechterdings unter gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht möglichen, an Knappheitssituationen im Großhandelsmarkt angepassten „variablen Stromtarife“.
Die aktuellen Gesetzgebungsaktivitäten haben eine Reihe von Veränderungsthemen für freie und grundzuständige Messstellenbetreiber, Stromversorger, Hersteller von Stromanlagen und viele andere Energiewendeakteure im Gefolge. Das BFDE berät seine Kunden auf diesem aktuellen Felde umfassend durch Wissensvermittlung und Gutachten, Strategieberatung und Geschäftsmodellentwicklung.