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Gutachten & Studien

Wir erstellen Sachverständigengutachten und Fachstudien zu aktuellen und grundlegenden Energiewendefragen. Wir bieten Orientierung im Dickicht der Paragraphen und den Untiefen der Marktentwicklung. Wir übersetzen Behörden-, Ingenieur- und Juristendeutsch in die Sprache der Praxis. Wir reduzieren Komplexität auf das Wesentliche. Kundenspezifisch, zielgruppenspezifisch, allgemeinverständlich, nachvollziehbar.

In allen maßgeblichen Bereichen der Energiewirtschaft ändern sich die Spielregeln. Fortlaufend. Die Energiewende bringt ständig neue Gesetze hervor, neue Verordnungen, Leitfäden und Akteure. Viele Prozesse erscheinen unklar oder unsicher, gerade in neuen Geschäftsfeldern. Zum Beispiel bei der Stromnebenkostenminimierung, der Vermarktung von Strom (Ökostrom, erneuerbarer Strom, KWK-Strom) und Gas (Erdgas, Biogas, Ökogas) ins europäische Ausland, dem Arealnetzbetrieb und der Mieterstromversorgung. Wir beantworten solche und andere Fachfragen gezielt und in klarer Sprache.

Wenn sich energiewirtschaftliche Prozesse ändern oder gar ganz neue energiewirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen entstehen, führt Unklarheit auch mitunter zu Auslegungsfragen, Auseinandersetzungen und Streit. Zwischen Marktakteuren und den Behörden, zwischen den Behörden unterschiedlicher Staaten, zwischen Unternehmen. Mit unseren Sachverständigengutachten helfen wir bei der Schlichtung, oder sorgen – idealerweise – dafür, dass Konflikte gar nicht erst entstehen.

Wir erstellen Sachverständigengutachten auch in Kooperation mit einer renommierten, aufs Energiewirtschaftsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei. Zur Anspruchsdurchsetzung oder zur Anspruchsabwehr. Unserem Motto folgend: energiewirtschaftliche, energietechnische und energierechtliche Fachberatung aus einer Hand. Wir nehmen für uns in Anspruch, genauso unternehmerisch zu denken und zu handeln wie unsere Kunden und sorgen dafür, dass sich auch die formaljuristische Begutachtung konsequent an den Fragen der Praxis orientiert.

Wofür wir nicht stehen: Fachidiotentum, Gutachterkauderwelsch, Retortengutachten, fachchinesisch. Uns ist es besonders wichtig, dass unsere Elaborate nachvollziehbar und allgemeinverständlich verfasst sind. Für Experten ist es immer einfach, sich hinter der ihnen eigenen Fachsprache zu verstecken. Fachsprache ist am schnellsten „hingerotzt“. Wie aber soll etwa der Gemeinderat dann entscheiden, der naturgemäß nicht mit lauter Experten besetzt sein kann? Das Komplexe auch ganz einfach auszudrücken, so dass auch Nichteingeweihte verstehen, nachvollziehen und für sich Honig ziehen können, das ist schon viel schwieriger, erfordert mehr Zeit und mehr Nachdenken und mehr sich Hineinversetzen in den Leser und das Publikum. Genau diese Tugend nehmen wir für uns in Anspruch.

Als ein kleines „Fachgutachten“ könnte man das für mittlerweile sehr viele Unternehmen aller Branchen (alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen) gesetzlich vorgeschriebene „Energieaudit“ (DIN EN 16247-1) bezeichnen. Wir helfen unseren Kunden nicht nur dabei, diese Anforderungen zu erfüllen, sondern gezielt und konsequent Handlungen zur gewinnbringenden Energieeinsparung aus den so zusammengetragenen Informationen abzuleiten. Im Rahmen eines Energieaudits wird stets eine Energiebilanz erstellt, werden die Einflussfaktoren auf den Energieverbrauch analysiert, das Einsparpotenzial ermittelt und konkrete Maßnahmen zur wirtschaftlichen Energieeinsparung abgeleitet und priorisiert. Für unsere Kunden ist das Energieaudit oft der Einstieg in ihre eigene betriebliche Energiewende.

Unsere Unterstützung in Stichworten:

  • Sachverständigengutachten zu aktuellen und grundlegenden Energiewendefragen
  • Fachgutachten zu aktuellen und grundlegenden Energiewendefragen
  • Energiewirtschaftliche Gutachten zur Streitschlichtung
  • Energiewirtschaftliche Gutachten zur Anspruchsdurchsetzung und Anspruchsabwehr
  • Komplexe energiewirtschaftliche Zusammenhänge und Energiewendefragen in einfacher, klarer Sprache
  • Lösungen in Streitfällen