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Guter und schlechter Ökostrom

Die Agora Energiewende hat heute ein Impulspapier zum Problem des Direktvertriebs von EEG-Strom veröffentlicht. Das BFDE begrüßt ausdrücklich, dass dieses Thema auf diese Weise aufgegriffen und grundsätzlich erörtert wird.

Gegenwärtig kann nach dem EEG geförderter Ökostrom nicht direkt an Verbraucher geliefert werden, obwohl hiernach eine immer größere Nachfrage besteht. Mitglieder einer Energiegenossenschaft beispielsweise, die vor Ort ein Solarkraftwerk betreibt, stehen regelmäßig vor der Frage, warum sie den sauberen Strom, den sie produzieren, nicht auch bei sich zu Hause beziehen können. Stattdessen sind sie auf den Bezug von Strom angewiesen, dessen Herkunft nicht näher nachgewiesen werden kann, oder aber sie beziehen Strom aus einer erneuerbaren Altanlage, die keine EEG-Förderung (mehr) erhält und zu der in der Regel kein örtlicher Bezug besteht.

Der Unterschied zwischen EEG-Strom, den alle Stromkunden in einer Art Gesellschaftsprojekt fördern, und Ökostrom, den Stromkunden darüber hinaus freiwillig von den Stromvertrieben beziehen können, ist in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. Dass der Bezug von Ökostrom hinsichtlich des Ausbaus erneuerbarer Energien völlig wirkungslos sein kann – gerade so als ob konventioneller Strom gekauft würde – diese Erkenntnis ist noch weniger verbreitet. Ein Unding, dass der Rechtsrahmen dies so vorsieht.

Regelrecht absurd wird es bei der Kennzeichnung der Stromherkunft, die – gesetzlich vorgeschrieben – in jeder Stromrechnung enthalten ist. Denn obwohl manche Stromversorger zur Belieferung ihrer Kunden 100 Prozent Ökostrom z.B. aus bayerischer Wasserkraft einkaufen, müssen sie einen fiktiven Anteil EEG-Stroms auf der Rechnung ausweisen. Dass darüber hinaus die Stromvertriebe unterschiedliche EEG-Stromanteile ausweisen müssen, obwohl gemäß EEG-Logik alle Stromverbraucher zu gleichen Anteilen den Erneuerbare-Ausbau bezahlen, muss den Stromkunden vollends verwirren.

Es wäre sehr zu begrüßen, wenn – wie angekündigt – spätestens mit der nächsten EEG-Novelle die Grundlagen dafür geschaffen würden, EEG-geförderten Strom anlagescharf an Endkunden zu vermarkten. Insbesondere ein lokaler bz. regionaler Ökostromvertrieb sollte möglich sein,  insbesondere wenn dieser lastgangscharf Erzeugung und Verbrauch synchronisiert und damit dem Gestaltungsprinzip dezentraler Systemoptimierung folgt.

In der Zwischenzeit unterstützt das BFDE seine Kunden dabei, bereits unter den gegebenen Rahmenbedingungen das Maximum aus ihrem Erneuerbare-Portfolio herauszuholen.

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