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Kostenneutrale Wärmelieferung

Eine Gemeinde beliefert ein Wohngebäude seit einigen Jahren mit Wärme. Nun klagt ein Mieter des Gebäudeeigentümers gegen diese Wärmeversorgung: Die von ihm zu tragenden Kosten haben sich durch die Umstellung auf gemeindliche Wärmelieferung entschieden erhöht. Der Vermieter reicht die Ansprüche an die Gemeinde weiter. Was nun?

Das BFDE hat für diese verzwickte Situation diese Woche eine Lösung vorgelegt. Gemeinde und Gebäudeeigentümer hatten seinerzeit einschlägige Regelungen übersehen, die Mieter vor überhöhten Kosten durch gewerbliche Wärmelieferung schützen sollen. Vermieter sparen durch Wärmelieferung Dritter bares Geld, da sie von Instandsetzungen und Erneuerungen örtlicher Heizanlagen entbunden werden. Sie müssen sich deshalb auf andere Weise angemessen an den Kosten der Wärmeversorgung beteiligen, damit nicht alles an den Mietern hängen bleibt. Diese Zusammenhänge werden leider allzu häufig übersehen und auch die Hausverwaltungen sind mit den Details in aller Regel nicht vertraut.

Für den konkreten Fall haben wir eine Lösung ausgearbeitet, die den Vermieter angemessen an den Kosten beteiligt, die Lieferpreise angemessen senkt und unterm Strich für die Mieter Kostenneutralität garantiert. So können die eigentlich herausragenden Qualitäten des Projekts doch noch zum Tragen kommen: Vormals fossile Heizungen wurden durch eine mit örtlichen Holzhackschnitzeln befeuerte Anlage ersetzt.

Allen Gemeinden und sonstigen Akteuren, die „Dorfheizungen“ planen, raten wir: Sprechen Sie mit uns, es geht nicht nur um die Technik, Sie brauchen auch und insbesondere ein energiewirtschaftlich optimiertes Umsetzungskonzept. Nur so haben Sie Investitionssicherheit und nur so ist sichergestellt, dass Ihr Projekt am Ende auch erfolgreich werden kann.

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