Das BFDE hat im Auftrag eines Landkreises ein Kurzgutachten zum Thema „Photovoltaik-Eigenstromversorgung“ vorgelegt. Konkret ging es dem Landkreis um die Frage, ob eine geplante PV-Anlage (Größenordnung ca. 250 kW) auf eigene Kosten und in eigener Regie erstellt werden, oder ob diese Leistung besser im Rahmen eines Contractings an einen privaten Dritten vergeben werden sollte. Um diese Frage zu beantworten, haben wir die wesentlichen Aspekte diskutiert und auf dieser Basis eine Entscheidungshilfe erstellt. Der Kreistag soll auf dieser Basis eine Entscheidung treffen.
Betrachtet wurden Fragen des Energiewirtschaftsrechts, des Vergaberechts, der Planungskosten, der erzielbaren Beschaffungskonditionen, der Steuer- und Abgabenbelastung sowie der laufenden technischen und kaufmännischen Betriebsführung.
Haben auch Sie vor, eine größere Energieanlage zu realisieren und fragen sich, welches das beste Umsetzungsmodell ist? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.