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Die Hälfte aller Heizkostenabrechnungen ist falsch

…ist sich die Fachwelt sicher. Insbesondere, wenn die Hausverwaltung nicht durch einen professionellen Dienstleister erfolgt, entsprechen Heizkostenabrechnungen eher selten den gesetzlichen Vorschriften.

Welche Kosten auf Mieter und Bewohner umgelegt werden dürfen, ist minutiös geregelt. Die Vorschriften können in der Praxis komplexe Fragen nach sich ziehen. Wenn z.B. eine Solarthermieanlage warmes Wasser bereitet und einen konventionellen Heizkessel unterstützt, wie sind dann die Kosten für Raumwärme und Warmwasser im Einzelnen zu ermitteln und auf die einzelnen Parteien in einem Haus umzulegen?

Heizkostenabrechnungen sind oft fehlerhaft, obwohl der Vermieter nach bestem Wissen und Gewissen handelt. Mieter wenden sich regelmäßig mit Erfolg an Mieterschutzvereinigungen, um Heizkostenabrechnungen anzufechten. Damit das alles nicht passiert, unterstützt das BFDE Vermieter bei der korrekten (rechtskonformen) Abrechnung von Heizkosten. Wie setzen ein individuelles Muster für das jeweilige Haus mit der spezifischen Heizanlage auf. Wo notwendig erstellen wir ein Messkonzept zur lückenlosen Erfassung aller relevanten Messwerte (allzu häufig scheitern Heizkostenabrechnungen bereits daran, dass die benötigten Messwerte nicht erfasst werden).

Falls Zweifel an der Rechtskonformität Ihrer Heizkostenabrechnung bestehen und Sie Rechtssicherheit wünschen, sprechen Sie uns gerne an.

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